Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten. Zur Erfüllung dieser Forderung ist der „brauchbare Jagdhund“ unverzichtbar. Die jagdliche Brauchbarkeit ist durch Prüfungen festzustellen und nachzuweisen. Die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfungen und die Anerkennung anderer Prüfungen zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit werden durch diese Prüfungsordnung geregelt.
Die Brauchbarkeitsprüfung ist mehrere Module aufgegliedert:
- Gehorsam
- Nachsuchen im Schalenwildrevier
- Schussfestigkeit
- Verhalten auf dem Stand
- Leinenführigkeit
- Schweißarbeit
- Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
- Erweiterte Brauchbarkeit Wasser
- Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen
- Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd
- Brauchbarkeit für die Baujagd







