Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung

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Ende Januar 2017 wurde vom LJV-Präsidium die neue Brauchbarkeitsprüfungsordnung des LJV verabschiedet, die am 01. April 2017 ist diese in Kraft getreten. Gegenüber der alten Fassung haben sich u.a. die Zulassungsvoraussetzungen geändert, die Formulierungen wurden präzisiert und an die Verbandsprüfungen angeglichen. Die Brauchbarkeitsprüfung ist nun in sechs Module aufgegliedert:

  1. Nachsuchen im Schalenwildrevier
  2. Erweiterte Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
  3. Erweiterte Brauchbarkeit Wasser
  4. Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen
  5. Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd
  6. Brauchbarkeit für die Baujagd