Sikawild am Hochrhein – Gibt es eine Chance für den Erhalt?
Die EU hat das Sikawild als invasive Art eingestuft. Seit dem vergangenen Jahr ist die Jägerschaft und die Betreiber von Sikawildgehegen am östlichen Hochrhein in heller Aufregung. Was bedeutet diese Einstufung für die längst heimisch gewordene Wildart, die seit 1909 am Hochrhein lebt. Bedeutet es einen Totalabschuss oder hat das Sikawild noch eine Chance?
Vor diesem Hintergrund haben Sikawildobmann Thomas Bendel und Kreisjägermeister Dr. Bernhard Kallup den Lehrstuhlinhaber für Wildökologie und Jagdwirtschaft an der TU Dresden und ausgewiesenen Sikawildexperten Prof. Dr. Dr. Sven Herzog eingeladen, seine Sicht auf diese Thematik darzulegen. Rund 100 Jägerinnen und Jäger aus den deutschen und angrenzenden schweizerischen Sikarevieren, Forstleute und Vertreter der Gemeinden zeigten großes Interesse an den Ausführungen des Referenten und der anschließenden intensiven, sachlichen Diskussion.
Prof. Herzog erforscht seit 40 Jahren die Genetik von Sika- und Rothirschen und kommt zu dem Ergebnis, dass beide derselben Art angehören. Die EU begründet die Einstufung als invasive Art nicht mit starken Verbiss- und Schälschäden, sondern mit der Hybridisierung mit dem heimischen Rotwild. Als Fazit aus seinen Forschungen stellte Prof. Herzog fest, dass Hybridbildung zwischen Rothirsch und Sikawild dann auftritt, wenn eine geringe Populationsdichte und/oder gestörte Sozialstrukturen mindestens einer Art die Hybridbildung begünstigen. Dass die Hybridbildung problemlos möglich ist, spricht seiner Kenntnis nach dafür, dass es sich beim Sika nicht um eine eigene Art handelt, sondern um eine Unterart. Aus der Sicht des Artenschutzes schadet die Hybridisierung der Rothirschpopulation nicht. Auch aus ökologischer und ökonomischer Sicht sind keine Folgen erkennbar. Ebenso sind einheimische Arten nicht durch die Einschleppung neuer Krankheiten gefährdet. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Sikawild zumindest in Mitteleuropa nicht invasiv. Auch das Argument, dass die Hybridisierung genetische Probleme schaffe, ist wissenschaftlich nicht haltbar und spiegelt ein überholtes, veraltetes Naturverständnis wider, das alles Fremde als Gefahr ansieht. Es ist anzunehmen, dass die Aufnahme auf die EU-Liste der invasiven Arten wohl politischen und ideologischen Gesichtspunkten folgte. Trotzdem ist festzustellen, dass die neue Einstufung explizit keinen Totalabschuß des wildlebenden Sikawildes fordert.
Als Resümee seiner Ausführungen empfahl Prof. Herzog den Aufbau und Erhalt eines vom Populationsumfang und der Sozialstruktur her tragfähigen Sika- und Rotwildbestandes, wobei nach seinen Aussagen ein Mindestbestand von jeweils 500 Tieren zur Verhinderung einer genetischen Verarmung notwendig ist. Daneben sollte eine Ausbreitung des Sikawildes über die bisherigen Einstandsgebiete unterbunden werden. Darüber hinaus empfiehlt er, bevor ein Entnahmegebot akut wird, die rechtlichen Optionen zu prüfen und eine ethische und jagdpolitische Diskussion durch die Mobilisierung der Öffentlichkeit und in den Medien voranzutreiben.
Kreisjägermeister Dr. Bernhard Kallup forderte in seinem Fazit, den Bestand in der Region und dessen Lebensraumkapazität zu überprüfen, um daraus abgeleitet einen überlebensfähigen Mindestbestand und einen tragfähigen Maximalbestand festzulegen.









