Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (BasisV) führte in Art. 18 die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln als generelles Gebot in das Lebensmittelrecht ein.
Zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit gemäß Artikel 18 der VO (EG) 178/2002 hat die EU am 19. September 2011 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 verabschiedet, die europaweit und unmittelbar am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Zu der EU-Verordnung gibt es keine nationale Umsetzungsregelung.
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Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (BasisV) führte in Art. 18 die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln als generelles Gebot in das Lebensmittelrecht ein.